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   LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1510/12   

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https://dejure.org/2013,51746
LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1510/12 (https://dejure.org/2013,51746)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.09.2013 - 7 Sa 1510/12 (https://dejure.org/2013,51746)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. September 2013 - 7 Sa 1510/12 (https://dejure.org/2013,51746)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1510/12
    So zieht das Bundesarbeitsgericht einen Auskunftsanspruch auch dann in Erwägung, wenn allein die Möglichkeit eines Zahlungsanspruchs unter dem Gesichtspunkt der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung besteht ( BAG Urteil vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55 - 63 ).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1510/12
    Zudem hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso BAG 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969 ) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1510/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 10 ).
  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1510/12
    Zudem hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso BAG 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969 ) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt

    Gleichzeitig kommt vor Rechtskraft der Entscheidung über die Änderungskündigung auch kein vertraglicher Beschäftigungsanspruch gemäß § 611 BGB in Betracht (Hessisches LAG 25. Juni 2013 - 15 Sa 922/12 - n.v., [...]; Hessisches LAG 2. September 2013 - 7 Sa 1510/12 - n.v., [...]) .
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 262/14

    Ordentliche Änderungskündigung - TV Ratio Postbank

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. September 2013 - 7 Sa 1510/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. August 2012 - 22 Ca 4356/11 - abgeändert und festgestellt hat, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß Änderungskündigung vom 29. Juni 2011 unwirksam ist.
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